Brandschutz- und Evakuierungshelfer
Laut Arbeitsschutzgesetz §10 Abs. 2. , der UVV "Grundsätze der Prävention" §22 Abs. 2 und der Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A.2.2 "Maßnahmen gegen Brände" Abschnitt 7.3, ist eine ausreichende Anzahl (min. 5% der Beschäftigten) der Beschäftigten als Brandschutzhelfer aus zu bilden.
Wir bieten Ihnen diese Ausbildung für Ihr Personal nach DGUV Information 205-023 mit praktischer Unterweisung am Feuerlöscher an.
Die Schulung Brandschutz- und Evakuierungshelfer erfüllt alle Vorgaben, die in der DGUV Information 205-023 gefordert werden, und geht darüber hinaus noch mehr auf die Themen Vorbeugender Brandschutz und Evakuierung/Räumung ein.
Dauer der Schulung: 8 UE (ca. 6,5 Stunden)
- Teilnehmer Personen: 12 (bei Inhouse-Schulungen)
- ansonsten gibt es auch Einzelplätze bei Sammelterminen in unseren Räumen.
Unsere Themen beim Brandschutz:
- Wie entsteht ein Brand / Der Verbrennungsvorgang
- Brandklasseneinteilung
- Löschmittel
- Umgang mit tragbaren Feuerlöschern
- Verhalten im Brandfall
- Bekämpfen von Personenbränden
- Flucht und Rettungswege
- Aufgaben bei einer Evakuierung
- Was ist bei einer Evakuierung zu beachten
- Sammelplätze
- Planung und Durchführung einer Evakuierungsübung
Ihre Vorteile:
- Wir üben mit mobilen Brandsimulator
- Wir schulen in Ihrem Haus
- Wir gehen speziell auf Ihren Betrieb ein
- Geringer Arbeitszeitausfall Ihrer Mitarbeiter
- Für den Praxisteil wird eine Fläche von ca. 10x10m und ein Wasseranschluss benötigt.
Preise:
- Inhouse-Schulung: auf Anfrage
- Sammeltermin: 120,00€ pro Teilnehmer